Es gibt Entscheidungen im Berufsleben, die niemand gerne trifft. Die Kündigung eines Mitarbeiters gehört zweifellos dazu.
Ich habe in meinem beruflichen Leben viele Menschen eingestellt. Und ich habe leider auch vielen, sehr vielen Menschen kündigen müssen.
Ich habe Mitarbeitern Chancen gegeben, ihnen vertraut und sie auf ihrem beruflichen Weg begleitet. Manche haben sich hervorragend entwickelt, andere haben meine Erwartungen nicht erfüllt. Mit einigen verbindet mich bis heute gegenseitiger Respekt, auch wenn sich unsere beruflichen Wege längst getrennt haben.
Wer eine Kündigung ausspricht, wird schnell auf die Rolle desjenigen reduziert, der einem anderen Menschen seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entzieht. Dass hinter einer solchen Entscheidung häufig eine lange Vorgeschichte steht, dass Gespräche geführt, Möglichkeiten geprüft und Chancen eingeräumt wurden, bleibt für Außenstehende meist unsichtbar.
Dabei ist eine Kündigung nicht zwangsläufig Ausdruck mangelnder Wertschätzung. Manchmal ist sie schlicht die Konsequenz einer beruflichen Zusammenarbeit, die nicht mehr funktioniert.
Als Geschäftsführer trage ich Verantwortung. Nicht nur gegenüber einem einzelnen Mitarbeiter, sondern gegenüber dem gesamten Unternehmen, seinen wirtschaftlichen Verpflichtungen und all den Menschen, deren Arbeitsplätze von seinem Fortbestand abhängen.
Diese Verantwortung lässt sich nicht beliebig aufschieben, nur weil eine notwendige Entscheidung unangenehm ist.
Was mich im Laufe der Jahre allerdings zunehmend beschäftigt hat, ist die Frage, weshalb bei einer Kündigung häufig ausschließlich über die Verantwortung des Arbeitgebers gesprochen wird.
Was ist mit der Verantwortung des Arbeitnehmers? Mit seiner Arbeitsleistung, seiner Zuverlässigkeit, seiner möglicherweise vorhandenen Gleichgültigkeit, seinem Verhalten gegenüber Kollegen und den Verpflichtungen, die er mit seinem Arbeitsvertrag übernommen hat?
Ein Arbeitsverhältnis ist keine einseitige Verpflichtung. Es beruht auf gegenseitigen Rechten, Pflichten und Erwartungen.
Selbstverständlich brauchen Arbeitnehmer Schutz vor Willkür und ungerechtfertigten Kündigungen. Das ist richtig und wichtig. Aber ebenso selbstverständlich sollte sein, dass ein Arbeitgeber berechtigte Erwartungen an diejenigen stellen darf, die er beschäftigt.
Gerechtigkeit bedeutet für mich nicht, grundsätzlich einer Seite recht zu geben. Sie bedeutet, beide Seiten anzuhören, ihre jeweiligen Verpflichtungen zu betrachten und den konkreten Sachverhalt ohne Vorurteile zu beurteilen.
Vielleicht liegt genau darin eine der größten Herausforderungen unserer Arbeitswelt: die Interessen des Einzelnen ernst zu nehmen, ohne dabei die Verantwortung für das Ganze aus den Augen zu verlieren.
Denn Verantwortung zeigt sich nicht nur darin, Menschen einzustellen und ihnen Möglichkeiten zu eröffnen.
Manchmal zeigt sie sich auch darin, eine schwierige Entscheidung zu treffen, für sie einzustehen und sie trotz aller persönlichen Unannehmlichkeiten mit Anstand zu vertreten.
Und gerade dann sollte eines niemals verloren gehen: die Würde aller Beteiligten.
Mit einer Kündigung endet allerdings nicht immer die Auseinandersetzung. Manchmal führt der Weg vor das Arbeitsgericht.
Ich habe solche Situationen erlebt. Man sitzt dort, versucht einen Sachverhalt zu klären, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen und im besten Fall eine vernünftige Einigung zu erzielen.
Eine dieser Begegnungen ist mir besonders in Erinnerung geblieben. Nicht wegen des Mitarbeiters, nicht wegen der wirtschaftlichen Folgen und auch nicht wegen des Ergebnisses der Verhandlung. Sondern wegen des Verhaltens eines Richters.
Ich möchte die Vorgeschichte des betreffenden Arbeitsverhältnisses bewusst nicht einseitig schildern. Sie ist für das, was mich an dieser Begegnung beschäftigt, auch nicht entscheidend.
Wir befanden uns in einer mündlichen Verhandlung. Ich war ohne anwaltliche Begleitung erschienen, nachdem ich zuvor die Zusammenarbeit mit meinem damaligen Rechtsanwalt beendet hatte.
Die Verhandlung näherte sich ihrem Ende. Wir waren dabei, die letzten Punkte einer möglichen Einigung auszuhandeln. Ich war an einer pragmatischen Lösung interessiert, auch um das Verfahren ohne weitere unnötige Auseinandersetzungen abzuschließen.
Plötzlich wandte sich der Richter an mich und fragte, weshalb ich mich eigentlich von meinem früheren Rechtsanwalt getrennt hätte. Was denn mit Herrn XY passiert sei.
Ich war überrascht.
Was hatte meine frühere anwaltliche Vertretung mit dem arbeitsrechtlichen Streitgegenstand zu tun? Weshalb wurde diese Frage ausgerechnet in einer Verhandlung gestellt, in der wir uns bereits auf eine Einigung zubewegten?
Vor allem aber: Auf welcher Grundlage stellte der Richter diese Frage?
Er kannte die Hintergründe meiner Entscheidung nicht. Jedenfalls hatte er mich bis zu diesem Zeitpunkt nicht danach gefragt.
Ich erwiderte sinngemäß, dass diese Angelegenheit mit dem vorliegenden Verfahren nichts zu tun habe. Zugleich machte ich deutlich, dass ich durchaus bereit wäre, die Hintergründe zu erläutern, wenn daran ein ernsthaftes Interesse bestünde.
Denn selbstverständlich hatte auch die Beendigung dieses Mandats ihre Gründe.
Ein Rechtsanwalt erbringt eine Dienstleistung, für die er bezahlt wird. Und wie bei jeder beruflichen Zusammenarbeit darf der Auftraggeber Erwartungen an die Qualität der erbrachten Leistung stellen. Werden diese Erwartungen nicht erfüllt oder geht das Vertrauen verloren, kann eine Trennung die logische Konsequenz sein.
Weshalb sollte ausgerechnet das ungewöhnlich sein?
Was mich an dieser Situation enttäuschte, war weniger die Frage selbst als der Eindruck, der dadurch entstand.
Ich hatte das Gefühl, mich plötzlich für eine persönliche geschäftliche Entscheidung rechtfertigen zu müssen, die mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun hatte.
Vielleicht war die Bemerkung beiläufig gemeint. Vielleicht lagen dem Richter Informationen vor, die ich nicht kannte. Ich weiß es nicht.
Aber genau deshalb hätte ich mir gewünscht, dass er zunächst meine Sicht der Dinge anhört, bevor er eine solche Frage in den Raum stellt.
Ein Richter verfügt über Autorität. Seine Worte haben Gewicht, gerade in einem Gerichtssaal. Umso wichtiger erscheint mir, dass er diese Autorität mit Zurückhaltung, Sachlichkeit und der gebotenen Distanz ausübt.
Ich erwarte von einem Gericht nicht, dass es meine Auffassung übernimmt. Ich erwarte auch nicht, dass ein Richter meine Entscheidungen gutheißt.
Ich erwarte lediglich, dass er unvoreingenommen bleibt und sich mit dem Sachverhalt beschäftigt, über den er zu entscheiden hat.
Was mich bis heute nachdenklich macht, ist die Selbstverständlichkeit, mit der man offenbar gelegentlich glaubt, über Entscheidungen anderer urteilen zu können, ohne ihre Hintergründe zu kennen.
Ein Arbeitgeber muss seine Entscheidungen erklären, begründen und gegebenenfalls vor Gericht verteidigen. Das ist Teil unseres Rechtsstaats und grundsätzlich richtig.
Aber sollte nicht auch für diejenigen, die über solche Entscheidungen urteilen, der Anspruch gelten, zunächst zuzuhören und erst danach zu bewerten?
Ich habe über die Jahre gelernt, dass nicht jede Kündigung vermeidbar ist, nicht jede Zusammenarbeit gerettet werden kann und nicht jede gerichtliche Auseinandersetzung zu einem Ergebnis führt, das alle Beteiligten als gerecht empfinden.
Was ich allerdings nicht akzeptieren möchte, ist die Vorstellung, dass Verantwortung automatisch mit Schuld gleichzusetzen sei.
Wer Verantwortung übernimmt, muss Entscheidungen treffen. Wer Entscheidungen trifft, kann Fehler machen. Und wer Fehler macht, muss bereit sein, sich korrigieren zu lassen.
Das gilt für Arbeitgeber, für Arbeitnehmer, für Rechtsanwälte und selbstverständlich auch für Richter.
Vielleicht ist das die eigentliche Erkenntnis, die mir von jener Begegnung geblieben ist:
Würde und Respekt dürfen keine Frage der beruflichen Stellung sein. Sie müssen gerade dort gelten, wo Menschen mit unterschiedlichen Interessen und ungleichen Befugnissen aufeinandertreffen.
Denn Autorität verdient nicht allein deshalb Respekt, weil sie ausgeübt wird. Sie gewinnt ihn vor allem durch die Art und Weise, wie mit ihr umgegangen wird.